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Tauchtauglichkeits-UntersuchungDas Tauchen erfreut sich im Freizeitbereich und im Urlaub zunehmender Beliebtheit und begeistert bis ins hohe Lebensalter. Für gesunde Personen mit guter Kondition und ruhiger angstfreier Verfassung ist Tauchen ein relativ ungefährlicher Sport. Leichtsinn oder Überschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit können dagegen schnell gefährlich werden und sind in vielen Fällen Ursache von ernsthaften oder sogar tödlichen Tauchunfällen.
Berufstaucher und Marinetaucher müssen sich in regelmäßigen Abständen von speziell ausgebildeten Taucherärzten auf die Tauchtauglichkeit untersuchen lassen. Für Sporttaucher gibt es bisher keine strengen Vorschriften. Allerdings herrscht international Übereinstimmung, dass bei der Beurteilung der Tauch-Tauglichkeit für Sporttaucher die gleichen Kriterien gelten. Die führenden Tauchverbände haben deshalb klare Richtlinien für Tauglichkeitsuntersuchungen bei Sporttauchern erstellt mit detaillierten Angaben zu eventuellen Einschränkungen oder Ausschlusskriterien.
Im deutschsprachigen Raum sind die Vorgaben der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) zw. des Verbandes Deutscher Sporttaucher maßgeblich. Dem internationalen Standard entsprechend umfasst die Tauglichkeits-Untersuchung für Sporttaucher:
eingehende körperliche Untersuchung
Sehtest + Hörtest + Test auf Druckausgleich
Lungenfunktionstest
Urin-Untersuchung
ab dem 40.Lebensjahr: Belastungs-EKG und Blutbild
bei Erstuntersuchung: Röntgenbild der Lunge (zusätzl. Leistung beim Röntgenarzt)
Bis zum 40.Lebensjahr gilt die Tauchtauglichkeit für 2 Jahre. Bei auffälligem Befund sowie für Sporttaucher über 40 Jahre und für Tauchlehrer wird eine jährliche Untersuchung bei einem anerkannten Taucherarzt empfohlen. Informationen zur Tauch-Untersuchung und zu Taucherärzten finden Sie auf den Internetseiten der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin unter www.gtuem.org
Die Tauch-Untersuchung erfordert einen Zeitaufwand von ca. 30 Minuten bzw. 45 Minuten, wenn ab dem 40. Lebensjahr zusätzlich ein Belastungs-EKG notwendig ist.
Die Kosten für die Tauchtauglichkeits-Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und sind privat zu bezahlen. Für die oben genannten Untersuchungen berechnen wir einen Komplettpreis von 90.-€ bzw. ab dem 40. Lebensjahr von 140.-€ entsprechend der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte: GOÄ-Nr.1, 8, 652, 605, 605a, 826, 250, 3051, 3550, 3511, 3560, 75. (Faktor 1,0 bei den technischen Leistungen, Faktor 1,6 bei den persönlich erbrachten Leistungen)
Wir möchten Sie bitten, sich für eine Tauch-Untersuchung rechtzeitig anzumelden. Ihr Praxisteam
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