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pflanzliche und homöopathische Medikamente

Heilpflanzen sind seit Menschengedenken in allen Hochkulturen zur Linderung von Krankheiten eingesetzt worden. Die alte Kräutermedizin ist mit moderner Phytotherapie jedoch überhaupt nicht mehr vergleichbar. Heute werden pflanzliche Medikamente nach exakten Vorgaben in einem definierten Herstellungs-verfahren gefertigt und in wissenschaftlichen Studien auf ihre Wirksamkeit genau überprüft.

Für viele pflanzliche Medikamente gibt es mittlerweile sehr gute Studienergebnisse. Einige pflanzliche Medikamente sind auch in international gültige Leitlinien aufgenommen worden wie z.B. Johanniskraut bei Depression oder Ginko bei Hirnleistungs-störung und Demenz. Allerdings handelt es sich dabei immer um standardisierte Extrakte mit hochdosiertem Wirstoffgehalt. So sind die wirksamen Substanzen im Johanniskraut nur während der Blütezeit enthalten und werden dann zu einem Trocken-extrakt verarbeitet und angereichert. Die nachgewiesene Wirkung von Medikamenten mit hochdosiertem Trockenextrakt ist dagegen mit Teeaufgüssen oder Billigpräparaten aus dem Supermarkt nicht zu ereichen.

Auch für einige homöopathische Komplexpräparate gibt es gute Wirksamkeitsnachweise. Besonders gerne werden solche Medikamente auch im Hochleistungssport zur Verbesserung von Leistung und Regeneration bei Verletzungen eingesetzt. 

Insgesamt sind moderne pflanzliche und homöopathische Medikamente bei vielen Erkrankungen sehr effektiv wirksam, ohne dass ein größeres Risiko an Nebenwirkungen gegeben ist. Deshalb sind die meisten pflanzlichen Medikamente auch frei verkäuflich. Die Verschreibumngspflicht ist nämlich völlig unabhängig von der Wirksamkeit eines Medikamentes, sondern bezieht sich nur auf die Gefahr von ernsthaften Nebenwirkungen.
Umso weniger ist zu verstehen, dass aufgrund der Gesundheits-Reformgesetze nur die verschreibungsplichtigen
Medikamente mit potentiellem Nebenwirkungsrisiko zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen, während gut wirksame pflanzliche Medikamente ohne ernsthafte Nebenwirkungen selbst bezahlt werden müssen.