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Akupunktur als KassenleistungSeit 01.01.2007 ist Akupunktur eine Kassenleistung. Leider trifft dies nur sehr eingeschränkt zu und ist auf zwei Krankheiten begrenzt: - chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule - chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose
Die Akupunktur als Kassenleistung ist an strenge Auflagen gebunden. Die Diagnose muss gesichert sein und vor Beginn der Akupunktur muss ein sechsmonatiges Schmerzintervall ärztlich dokumentiert sein, damit die Akupunktur in ein schmerztherapeutisches Gesamtkonzept eingebunden werden kann.
Normalerweise kann bis zu 10x Akupunktur innerhalb von 6 Wochen ausgeführt werden.In begründeten Ausnahmefällen kann die Anzahl auf 15x Akupunktur innerhalb von 12 Wochen erhöht werden. Unabhängig vom Erfolg kann eine erneute Akupunkturbehandlung bei gleichem Krankheitsbild frühestens nach einem Jahr erfolgen.Diese Regelung gilt für jede der oben genannten Erkrankungen.
Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule sollen 14-20 Nadeln und bei chronischen Schmerzen im Knie sollen 7-15 Nadeln je Knie zur Anwendung kommen. Andere Akupunkturbehandlungen sind ausgeschlossen. Wir bedauern, dass durch diese Einschränkungen vielfältige positive Wirkungen und psychovegetativ stabilisierende Effekte der Akupunktur ungenutzt bleiben. |